Verlassen des Schulgeländes

Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahren dürfen das Schulgelände eigenständig verlassen.

Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Eltern das Schulgelände verlassen. Der Schülerausweis wird dann mit einem roten Punkt versehen. Den Antrag dazu müssen die Eltern stellen.

Schülerinnen und Schüler bis 16 Jahre und Kindergartenkinder dürfen das Schulgelände grundsätzlich nicht eigenständig verlassen. Wird ein Kind von einer dem Sicherheitspersonal nicht bekannten Person abgeholt, muss diese sich durch die „pick up card“ des abzuholenden Kindes legitimieren.