Besuch von Dr. Meinardus,

Klasse 9Klasse 10Aktuelles

Direktor der Friedrich Naumann Stiftung für Süd- und Ostasien


17-01-2017

Besuch von Dr. Meinardus an der DSND zum Referatsthema über EU und Islam

Aufgrund eines Wettbewerbsbeitrages von Schülern des evangelischen Religionsunterrichts in der Klasse 9/10 hat der Direktor der Friedrich Naumann Stiftung für Süd- und Ostasien, Dr. Meinardus, die Deutsche Schule New Delhi besucht und sich im Büro des Schulleiters, Herrn Antacido, ins „goldene Buch“ der Schule eingetragen. Der Grund des hohen Besuchs war die Faszination des Themas:

Islam und Die Europäische Union.

Natürlich erwartete man aufgrund der Themenstellung die gesamten Kontroversen, die derzeitig in Deutschland um diesen anscheinenden Widerspruch geführt werden.

Es war allerdings erst einmal eine sehr sachliche Darstellung und Übersicht der Ausrichtungen des Islam, seiner Gesetze, seiner hauptsächlichen Ansichten und eine Gegenüberstellung zu den Gesetzen der EU, welche die Schülerinnen in 5 Referaten darlegten. Darauffolgend hatte der Gast erst einmal die Möglichkeit wahrgenommen, seine Stiftung zu erklären und ganz besonders auf den Aspekt der Freiheit hinzuweisen.

Nach der Pause, die aufgrund des „klaren Geistes“ (Zitat Dr.Meinardus) für die zweiten 45 Minuten notwendig war, ging es dann richtig zu Sache. Dr. Meinardus führte gekonnt durch die Diskussion, steuerte, erfragte mäeutisch und bohrte nach, wenn es um Grundbegriffe wie Aufklärung, Verfassung oder Religionsfreiheit ging.

Letztes Endes aufgrund dieser Fragen entstand eine fachlich hochwertige Diskussion, die breites geschichtliches, gesellschaftspolitisches und theologisches Wissen mit einbezog und in die sich einzelne Schüler „wunderbar“ (Zitat Dr. Meinardus) einbrachten. Wenn auch die Diskussion mit einer Uneinigkeit endete so könnte man resümmierend  dennoch positiv auf folgende Kernaussage stoßen, welche die Schüler mitnehmen durften:

Das Grundgesetz mit dem Artikel 1, das jedem Menschen die Würde garantiert und daraus ableitend das Recht seine Religion in der Bundesrepublik ausüben zu dürfen, garantiert auch die Ausübung des Islam. Dies ist unumstößlich, trotzdem muss der Gläubige immer selbst für sich entscheiden, was für ihn in einer westlichen Gesellschaft mit pluralistischen Werten gilt und richtig ist

So haben muslimische Eltern z.B. kein Recht, ihre konservativen Überzeugungen auf ihre Kinder zu übertragen. Letztendlich muss sich auch der Islamische Glauben in die Gesellschaft einfügen, in der er gelebt wird und sich gegebenenfalls an die gesellschaftlichen Statuten anpassen.

Zu den eigentlichen Kontroversen wie den fundamentalistischen Ausläufern dieses Glaubens, seine Verwinkelungen mit westlichen Gesellschaften und seine auch Jahrhunderte andauernde friedliche Koexistenz in Europa sowie die genaue Darstellung von dem Schiitischen und Sunnitischen, meist kriegerischem Aufeinandertreffen in der Jetztzeit kam es aus zeitlichen Gründen nicht mehr- aber dies ist vielleicht der Ausgangspunkt, um erneut an gleichem oder anderem Ort politisch zu diskutieren.

Wollen wir auf eine Fortsetzung dieses wichtigen Dialogs mit einem Repräsentanten der Freiheit hoffen.

Marc Mösinger