Unterrichtsbefreiung = Beurlaubung
In begründeten Ausnahmefällen können Klassenlehrer aufgrund eines rechtzeitig eingegangenen schriftlichen Antrags der Eltern einen Schüler für einen Tag vom Unterricht befreien.
Über Anträge auf Befreiungen, die länger als einen Tag dauern, entscheidet der Schulleiter.
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